Kanton Zürich: Neuer Telefondienst für Gewaltopfer – anonyme Hilfe rund um die Uhr

Ab dem 1. November 2025 betreibt der Kanton Zürich einen zentralen Telefondienst für Gewaltopfer.

Er ist unter der Nummer 044 455 2 142 durchgehend erreichbar. Das telefonische Angebot bietet Gewaltbetroffenen und ihrem Umfeld oft den ersten, entscheidenden Zugang zu Beratung und Unterstützung. Mit der 24/7-Erreichbarkeit der Opferhilfe verbessert der Kanton Zürich die Zugänglichkeit zu den Angeboten und setzt eine Vorgabe der Istanbul-Konvention um. Die Nummer wird von der Opferberatung Zürich betrieben.

Wie die neue Telefonnummer Gewaltbetroffene unterstützt

Ab dem 1. November können sich Gewaltbetroffene im Kanton Zürich rund um die Uhr an die Telefonnummer 044 455 2 142 wenden und finden dort Hilfe. „Damit verbessert der Kanton Zürich die Zugänglichkeit der Opferhilfe und macht so einen wichtigen Schritt bei der Unterstützung von gewaltbetroffenen Menschen“, sagt die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungsrätin Jacqueline Fehr. „Die Telefonnummer ist ein weiterer Mosaikstein im Kampf gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.“

Ein Telefonat stellt für Opfer von Gewalt und deren Umfeld oft den ersten, entscheidenden Schritt zu Beratung und Unterstützung dar. „Das anonyme, niederschwellige Angebot der 24/7-Telefonnummer ist deshalb eine entscheidende Brücke – zwischen dem Alleinsein mit der Situation und dem aktiven Bemühen um Hilfe“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin der Opferberatung Zürich, Jessica Wolf. Die Opferberatung Zürich setzt das neue Telefonangebot im Auftrag des Kantons um.

Wie die neue Telefonnummer Gewaltbetroffene unterstützt

Hilfesuchende erreichen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr Mitarbeitende der Opferhilfe, die speziell in Gesprächsführung ausgebildet wurden. Anrufende können anonym bleiben und müssen keine persönlichen Angaben machen, um Unterstützung zu erhalten. Zudem unterstehen alle Mitarbeitenden der Schweigepflicht. „Diese ist nötig, damit Betroffene sich öffnen und Hilfe annehmen können“, erklärt Wolf.

Handelt es sich um einen akuten Notfall, erfolgt sofort eine Krisenintervention. Die beratende Person hilft, die Situation einzuschätzen und ermutigt die Anrufenden, unverzüglich Kontakt mit einer Kriseninterventionsstelle wie zum Beispiel einem Frauenhaus, den Forensic Nurses oder der Polizei aufzunehmen. In weniger akuten Fällen stabilisieren die Beratenden, klären die Situation und die Anliegen der Betroffenen und informieren sie über die Opferhilfe und insbesondere über die Angebote der verschiedenen Opferberatungsstellen. Der Kanton Zürich verfügt über ein spezialisiertes Angebot von acht Opferberatungsstellen. Wünschen die Anrufenden weitere Unterstützung, werden sie an die für sie passende Opferberatungsstelle weitergeleitet.

Mit dem Start des Telefonangebots am 1. November setzt der Kanton Zürich einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur schweizweiten Einführung der dreistelligen Notfallnummer für Gewaltopfer um. Diese wird unter der Nummer 142 am 1. Mai 2026 ihren Betrieb aufnehmen. „Gewalt kennt keine Öffnungszeiten“, betont Jessica Wolf. Deswegen sei es entscheidend, dass die telefonische Erreichbarkeit der Opferhilfe nicht an Bürozeiten gebunden sei.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Symbolbild © MillaF/Shutterstock.com

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