Schwarzarbeit und Steuertricks im Visier: 22 Betriebe geprüft, drei Personen angezeigt

(Opfikon ZH). Im Rahmen einer Kontrolle zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft hat die Kantonspolizei Zürich am Mittwoch (14.10.2026) eine Gewerbeliegenschaft in Opfikon kontrolliert und diverse Widerhandlungen festgestellt.

Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 22 Betriebe sowie verschiedene Mitarbeiter. Dabei stiessen sie unter anderem auf mangelhafte Buchführungen, mögliche Verstösse gegen das Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerrecht sowie eine nicht bewilligte Wohnnutzung von Geschäftsräumen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Mittwoch, 14. Oktober 2026
  • Ort: Gewerbeliegenschaft in Opfikon
  • Kontrollierte Betriebe: 22
  • Buchführung: Bei vier Betrieben Mängel festgestellt
  • Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerrecht: Zwei Betriebe unter Verdacht
  • Ausländer- und Integrationsgesetz: Drei Personen zur Anzeige gebracht
  • Firmendomizile: Bei zwei Firmen weitere Abklärungen erforderlich
  • Nicht registrierter Betrieb: Eine Person den zuständigen Behörden gemeldet
  • Wohnnutzung: Geschäftsräume ohne baurechtliche Bewilligung als Wohnraum genutzt
  • Zuständige Behörden: Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Statthalteramt Bülach, Amt für Wirtschaft, Handelsregisteramt und kommunale Behörden

Polizei kontrolliert 22 Betriebe in Gewerbeliegenschaft

Die Polizisten kontrollierten in der Liegenschaft insgesamt 22 Betriebe sowie diverse Mitarbeiter.

Dabei wurden bei vier Betrieben mangelhafte Buchführung festgestellt. Bei zwei weiteren Betrieben besteht der Verdacht auf Widerhandlungen gegen das Sozialversicherungsrecht und gegen das Mehrwertsteuergesetz.

Drei Personen wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Ausländerrecht angezeigt

Wegen Verdacht der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetzt wurden drei Personen zur Anzeige gebracht.

Firmenadressen werden überprüft – Geschäftsräume illegal als Wohnung genutzt

Bei zwei Firmen drängen sich Abklärungen im Zusammenhang mit deren Firmendomizilen auf.

Eine Person, welche einen nicht registrierten Betrieb führt, wurde an die entsprechenden Behörden gemeldet; zudem nutzte dieselbe Person die Geschäftsräumlichkeiten als Wohnraum ohne entsprechende baurechtliche Bewilligung und verstiess damit gegen das Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister.

Feststellungen an Staatsanwaltschaft und weitere Behörden gemeldet

Die Feststellungen wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, dem Statthalteramt Bülach, dem Amt für Wirtschaft, dem Handelsregisteramt sowie den kommunalen Behörden rapportiert.

Neues Bundesgesetz für mehr Transparenz bei Unternehmen

Hinweis:

Seit dem 01.10.2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz resp. Register dient der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen.

Der schnelle und effiziente Zugang zu den Informationen des Registers ist für Behörden von entscheidender Bedeutung für die Prävention und die Sicherstellung der Strafverfolgung, sei es bei der Bekämpfung der Geldwäscherei, der Finanzkriminalität oder im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sanktionen.


Polizei.news informiert

Neues Transparenzregister seit Oktober 2026: Was Firmen wissen müssen

Seit dem 1. Oktober 2026 ist in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Gleichzeitig hat das schweizerische Transparenzregister seinen Betrieb aufgenommen.

Wer steckt tatsächlich hinter einer Firma? Das Register soll Behörden dabei helfen, die natürlichen Personen zu identifizieren, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren. Dazu gehören insbesondere Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten.

Was bedeutet das für Unternehmen? Betroffene Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen ermitteln und dem Register melden. Für bereits bestehende Unternehmen gelten je nach Rechtsform und Ausgangslage unterschiedliche Übergangsfristen. Nicht jede Firma muss deshalb bereits seit dem 1. Oktober 2026 vollständig eingetragen sein.

Das Register soll insbesondere die Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität erleichtern. Es ist jedoch kein öffentliches Verzeichnis, in dem jedermann beliebig die Eigentümerverhältnisse einer Firma nachschlagen kann. Weiterführende Informationen bietet das offizielle Schweizerische Transparenzregister.


 

Quelle: Kantonspolizei Zürich / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

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