Polizei sucht vermissten Pape Amar S.: Familie hat keinen Kontakt mehr – Zeugenaufruf
(Genf GE). Die Kantonspolizei Genf hat eine Vermisstenmeldung für Pape Amar S. veröffentlicht.
Der Vermisste hat sich laut Polizei nicht mehr bei seiner Familie gemeldet. Personen mit sachdienlichen Hinweisen werden gebeten, die Genfer Kriminalpolizei zu kontaktieren.
- Vermisste Person: Pape Amar S.
- Mitteilung: Die Familie hat keine Nachrichten mehr von ihm erhalten.
- Gesucht: Hinweise zum Verbleib der Person.
- Kontakt: Genfer Kriminalpolizei, Telefon +41 22 427 75 10.
Polizei veröffentlicht Vermisstenaufruf
Die Kantonspolizei Genf hat auf Facebook folgenden Vermisstenaufruf veröffentlicht:
Vermisstenmeldung
Pape Amar S. hat sich nicht mehr bei seiner Familie gemeldet.
Die Polizei bittet darum, den Vermisstenaufruf zu teilen. Sachdienliche Hinweise können der Genfer Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +41 22 427 75 10 gemeldet werden.
Hinweise zum Vermisstenfall
Personen, die Informationen zum Aufenthaltsort von Pape Amar S. haben, werden gebeten, sich bei der Genfer Kriminalpolizei unter +41 22 427 75 10 zu melden.
Quelle: Kantonspolizei Genf
Bildquelle: Kantonspolizei Genf
Vermisste Personen: So können Zeuginnen und Zeugen richtig helfen
Wenn die Polizei öffentlich nach einer vermissten Person sucht, können Hinweise aus der Bevölkerung entscheidend sein. Wichtig ist dabei nicht, möglichst viele Vermutungen zu verbreiten, sondern konkrete Beobachtungen zuverlässig weiterzugeben.
Vier Regeln bei der Suche nach Vermissten
1. Beobachtungen möglichst genau beschreiben: Notieren Sie, wann und wo Sie eine Person gesehen haben. Auch die Uhrzeit, die Gehrichtung oder auffällige Begleitumstände können hilfreich sein.
2. Hinweise direkt der Polizei melden: Geben Sie wichtige Informationen an die zuständige Polizeistelle weiter. Ein Kommentar in sozialen Medien ersetzt keine direkte Meldung.
3. Keine Gerüchte verbreiten: Teilen Sie keine unbestätigten Angaben über mögliche Aufenthaltsorte, persönliche Probleme oder die Gründe des Verschwindens.
4. Privatsphäre respektieren: Veröffentlichen Sie keine privaten Telefonnummern, Adressen oder persönlichen Informationen, die nicht ausdrücklich für die Fahndung freigegeben wurden.
Eine vermisste Person gesehen?
Versuchen Sie nicht, eine Person eigenmächtig zu verfolgen oder festzuhalten. Informieren Sie die Polizei über Ihre Beobachtung. Besteht eine unmittelbare Gefahr, wählen Sie in der Schweiz den Polizeinotruf 117.
Weitere Hinweise zur Sicherheit und Prävention finden Sie im Belmedia-Netzwerk.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion