Neuer Strassentunnel soll Zentrum entlasten – Kommission will Planung vorantreiben

(Baden AG). Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Richtplananpassung für ein Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung mehrheitlich zu.

Zusätzlich zur Festsetzung des Velonetzes und zur Aufnahme von öV-Hauptkorridoren will sie auch die Planung des Strassentunnelprojekts „Zentrumsentlastung ZEL lang +“ vorantreiben.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Planungsgebiet: Raum Baden und Umgebung.
  • Gesamtkonzept: Rund 200 Einzelmassnahmen in fünf Handlungsfeldern, erarbeitet mit neun Gemeinden und zwei Regionalplanungsverbänden.
  • Verkehrsverbindungen: Festsetzung des Velonetzes und Aufnahme von öV-Hauptkorridoren in den Richtplan vorgesehen.
  • Tunnelprojekt: Die Kommission will die „Zentrumsentlastung ZEL lang +“ festsetzen und die Planung unmittelbar aufnehmen lassen.
  • Abstimmung: Der entsprechende Antrag wurde mit 11 zu 4 Stimmen angenommen.
  • Nächster Schritt: Behandlung im Grossen Rat voraussichtlich im Dezember 2026.

Mit dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) für den Raum Baden und Umgebung soll ein umfassendes Mobilitätssystem umgesetzt werden. Es wurde mit neun Gemeinden und zwei Regionalplanungsverbänden erarbeitet und von einem breit angelegten Partizipationsprozess begleitet. Alle beteiligten Gemeinden befürworten das GVK, das rund 200 Einzelmassnahmen in fünf verschiedenen Handlungsfeldern beinhaltet. Mit den vom Regierungsrat beantragten Anpassungen des kantonalen Richtplans sollen die raumplanerischen Grundlagen dafür geschaffen werden.

Rückweisung abgelehnt

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) trat einstimmig auf das Geschäft ein. Ein Teil der Kommissionsmitglieder kritisierte, dass das GVK grundsätzlich zu stark auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr sowie den Stadt- und Freiraum fokussiere und dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zu wenig Beachtung geschenkt werde. Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, das GVK stärker auf den MIV auszurichten, wurde mit 9 zu 6 Stimmen abgelehnt. In der Kommission UBV überwog der Eindruck, dass das Gesamtkonzept alle Verkehrsträger sinnvoll und zukunftsträchtig im Sinne eines modernen Mobilitätskonzepts für den Raum Baden berücksichtige.

„Zentrumsentlastung ZEL lang +“ festgesetzt

In der weiteren Beratung des GVK Raum Baden und Umgebung erwies sich eine MIV-Massnahme als Knackpunkt: Ein Grossteil der Kommission UBV war der Meinung, dass nur mit der „Zentrumsentlastung ZEL lang +“ ab 2040 eine gute Umfahrungslösung gefunden werden könne, die auch die gewünschte Entlastungswirkung erziele. Ein entsprechender Antrag auf Festsetzung der „ZEL lang +“ und deren unmittelbaren Planungsaufnahme (Auswirkungen auf Thermalquellen) wurde gegenüber dem Antrag des Regierungsrats mit 11 zu 4 Stimmen angenommen. Demgegenüber unterlag eine Kommissionsminderheit mit dem Antrag, die „ZEL lang“ sei als Zwischenergebnis zu belassen.

Das Geschäft svg26.231 wird voraussichtlich im Dezember 2026 im Grossen Rat behandelt.

 

Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/Shutterstock.com (bearbeitet)


Polizei.news informiert | Verkehrsplanung verstehen

Was ein Richtplaneintrag über ein Verkehrsprojekt aussagt

Neue Strassen, Veloverbindungen und Angebote des öffentlichen Verkehrs benötigen eine räumliche Abstimmung. Der kantonale Richtplan legt dafür den übergeordneten Rahmen fest. Wer Planungsunterlagen liest, sollte besonders auf den sogenannten Koordinationsstand und die konkreten Beschlüsse achten.

1. Der Richtplan koordiniert die räumliche Entwicklung

Nach Angaben des Bundesamts für Raumentwicklung ARE stimmt der Richtplan unter anderem Siedlung, Verkehr, Infrastruktur und Landschaft aufeinander ab. Er richtet sich verbindlich an die Behörden. Im Aargau bildet er den Rahmen für nachgeordnete Planungen und legt die Nutzung einzelner Grundstücke nicht parzellenscharf fest.

2. Die Begriffe zeigen den Stand der Abstimmung

Eine „Vororientierung“ bezeichnet ein Vorhaben, das für eine räumliche Abstimmung noch zu wenig konkret ist. Bei einem „Zwischenergebnis“ sind weitere Abstimmungsschritte nötig. Eine „Festsetzung“ bedeutet, dass die wesentlichen räumlichen Auswirkungen auf Stufe Richtplanung abgestimmt sind.

3. Auch den Beschlusstext lesen

Die Richtplankarte allein erklärt ein Vorhaben nicht vollständig. Karte und Text ergänzen sich. Der Beschlusstext beschreibt, welche Aufgaben die Behörden übernehmen und welche weiteren Abklärungen vorgesehen sind. Eine Festsetzung im Richtplan ersetzt für sich allein keine Baubewilligung.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie bei Meldungen über Verkehrsprojekte immer, welches Gremium entschieden hat und worüber: über einen Planungsauftrag, einen Richtplaneintrag oder eine konkrete Umsetzung. Diese Schritte haben unterschiedliche Folgen.

Aktuelle Meldungen aus der Region finden Sie bei Polizeinews Aargau.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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