Einbruchversuch an zwei Wohnhäusern: Polizei nimmt zwei Albaner fest – dritter entkommt

(Horgen ZH). Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwochabend (28.10.2026) in Horgen zwei Männer verhaftet, die zuvor versuchten in ein Wohnhaus einzubrechen.

Ein Komplize, der als Aufpasser fungierte, konnte sich der Festnahme entziehen.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Mühlebach-Quartier in Horgen, Kanton Zürich.
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 28. Oktober 2026, nach 19.30 Uhr.
  • Beobachtung: Polizeifahnder wurden auf drei verdächtige Männer aufmerksam.
  • Einbruchversuche: Zwei Liegenschaften, darunter ein Einfamilienhaus.
  • Festnahmen: Zwei albanische Staatsangehörige im Alter von 47 und 49 Jahren.
  • Flüchtiger: Ein mutmasslicher Aufpasser konnte unerkannt entkommen.
  • Sichergestellte Gegenstände: Die Festgenommenen trugen Einbruchswerkzeug, Schutzkleidung und Funkgeräte auf sich.
  • Polizeimassnahmen: Beide Männer wurden für Abklärungen auf einen Polizeiposten gebracht.
  • Weiteres Verfahren: Zuführung an die Staatsanwaltschaft.

Fahnder beobachten drei Männer im Mühlebach-Quartier

Nach 19.30 Uhr beobachteten Fahnder der Kantonspolizei Zürich drei Männer, die sich konspirativ im Mühlebach-Quartier bewegten und schliesslich versuchten in ein Einfamilienhaus einzubrechen. Da dies erfolglos blieb, begaben sie sich zu einer weiteren Liegenschaft. Beim Versuch sich Zutritt zu dieser Liegenschaft zu verschaffen, verhafteten die Polizisten einen der Täter. Sein Komplize konnte nach kurzer Flucht zu Fuss ebenfalls festgenommen werden. Der mutmassliche Aufpasser entfernte sich unerkannt und konnte sich dadurch der Verhaftung entziehen.

Einbruchswerkzeug, Schutzkleidung und Funkgeräte mitgeführt

Die beiden Täter trugen Einbruchswerkzeug, Schutzkleidung und Funkgeräte auf sich. Bei den beiden Verhafteten handelt es sich um zwei Albaner im Alter von 47 und 49 Jahren.

Festgenommene Männer der Staatsanwaltschaft zugeführt

Für weitere Abklärungen wurden sie zu einem Polizeiposten gebracht und anschliessend der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Gegen Einbruch kann man sich schützen!

  • Verdächtige Situationen sofort via Tel. 117 der Polizei melden
  • Haus- und Wohnungstüren immer abschliessen
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren schliessen
  • Licht brennen lassen
  • Keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit geben
  • Bei längerer Abwesenheit Ihre Nachbarn informieren

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Nicht angegeben


Polizei.news informiert | Einbruchschutz und verdächtige Beobachtungen

Verdächtige Personen im Quartier: Wann Sie die Polizei rufen sollten und wie Sie sich schützen

Einbrecher nutzen häufig Gelegenheiten, bei denen Häuser unbewohnt wirken oder Zugänge unzureichend gesichert sind. Gerade während der dunklen Jahreszeit können früh einsetzende Dämmerung und längere Abwesenheiten das Entdeckungsrisiko für Täterschaften verringern. Eine aufmerksame Nachbarschaft, gezielte Schutzmassnahmen und das richtige Verhalten bei verdächtigen Beobachtungen können helfen, Einbrüche zu verhindern.

1. Verdächtige Beobachtungen richtig melden

Die Schweizerische Kriminalprävention und die Polizeikorps empfehlen, bei konkreten Anzeichen für einen möglichen Einbruch nicht zu zögern. In der Schweiz ist die Polizei über die Notrufnummer 117 erreichbar.

Auffälliges Verhalten: Wiederholtes Auskundschaften von Hauseingängen, Manipulationen an Türen oder Fenstern sowie ungewöhnliche Geräusche wie splitterndes Glas können Anlass für eine polizeiliche Meldung sein. Entscheidend sind konkrete Beobachtungen und nicht das Aussehen oder die Herkunft einer Person.

Informationen weitergeben: Teilen Sie der Polizei möglichst genau mit, wo und wann Sie etwas beobachtet haben, was die Personen taten und in welche Richtung sie sich entfernten. Falls Fahrzeuge beteiligt sind, können eine sachliche Beschreibung und ein abgelesenes Kontrollschild hilfreich sein.

Versuchen Sie nicht, verdächtige Personen selbst anzuhalten, zu verfolgen oder zur Rede zu stellen. Bleiben Sie an einem sicheren Ort und befolgen Sie die Anweisungen der Polizei.

2. Mechanischer Einbruchschutz: Worauf es ankommt

Nicht alle Einbruchversuche erfolgen über die Haustür. Auch Terrassentüren, Kellerfenster und schlecht gesicherte Nebeneingänge können Schwachstellen darstellen. Deshalb sollte das Sicherheitskonzept sämtliche erreichbaren Zugänge berücksichtigen.

Einbruchhemmende Bauteile: Geeignete Schliesszylinder, verstärkte Schliessbleche, geprüfte Fensterbeschläge und zusätzliche Verriegelungen können das gewaltsame Öffnen erschweren. Entscheidend ist, dass die einzelnen Bauteile zusammenpassen und fachgerecht eingebaut werden.

Versteckte Schlüssel vermeiden: Ein Ersatzschlüssel unter einer Fussmatte, in einem Blumentopf oder im Briefkasten bietet keinen sicheren Schutz. Hinterlegen Sie Schlüssel besser bei einer vertrauenswürdigen Person.

Wer bauliche Sicherheitsmassnahmen verbessern möchte, kann bei der zuständigen Kantonspolizei nach einer Einbruchschutzberatung fragen. Eine fachliche Beurteilung hilft dabei, Schwachstellen zu erkennen und geeignete Nachrüstungen auszuwählen.

3. Was tun, wenn Sie einen Einbruch entdecken?

Wer nach Hause kommt und eine aufgebrochene Tür oder ein eingeschlagenes Fenster entdeckt, sollte die Situation nicht unterschätzen. Es ist möglich, dass sich noch jemand im Gebäude befindet.

Nicht hineingehen: Betreten Sie das Haus möglichst nicht und ziehen Sie sich an einen sicheren Ort zurück. Versuchen Sie nicht, eine mögliche Täterschaft selbst zu stellen.

Spuren erhalten: Berühren Sie beschädigte Türen, Fenster, Werkzeuge oder andere verdächtige Gegenstände nicht unnötig. Auch das Aufräumen sollte warten, bis die Polizei die notwendigen Abklärungen vorgenommen hat.

Melden Sie den Einbruch der Polizei unter 117 und erklären Sie, was Sie festgestellt haben. Die Einsatzkräfte können anschliessend das weitere Vorgehen und gegebenenfalls die Spurensicherung organisieren.

Gut zu wissen: Die nationale Präventionskampagne „Einbruch in Sicht?“ läuft vom 26. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027. Sie ruft dazu auf, bei konkreten verdächtigen Beobachtungen unverzüglich die Polizei zu informieren und den Einbruchschutz zu verbessern.

Die Nachbarschaft als Schutzfaktor: Wer vertrauenswürdige Nachbarn über längere Abwesenheiten informiert, kann sie bitten, den Briefkasten zu leeren oder auf ungewöhnliche Ereignisse zu achten. Dabei sollte niemand selbst ein Risiko eingehen oder vermeintliche Täter verfolgen.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie Ihr Zuhause einmal bewusst aus der Sicht einer fremden Person: Sind Kellerfenster leicht erreichbar? Gibt es unbeleuchtete Eingänge? Lassen sich Terrassentüren einfach öffnen? Notieren Sie mögliche Schwachstellen und lassen Sie deren Sicherung bei Bedarf fachlich überprüfen.

Weitere Informationen: Tipps zum Schutz von Wohnungen und Häusern finden Sie bei Polizeinews Prävention. Weitere Meldungen zu Einbrüchen und Einbruchversuchen veröffentlicht Polizeinews.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion