Maskierter Mann bedroht Angestellte bei Raubversuch und flieht auf E-Trottinett

(Kloten ZH). Die Kantonspolizei Zürich nahm am Donnerstagabend (29.10.2026) einen Mann fest, der einige Stunden zuvor versucht hatte, einen Gastronomiebetrieb auszurauben.

Am Donnerstagnachmittag (29.10.2026), gegen 16 Uhr, ging in der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich die Meldung ein, dass eben ein maskierter Mann versucht habe, einen Gastronomiebetrieb in Kloten zu berauben.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Gastronomiebetrieb in Kloten, Kanton Zürich.
  • Tatzeit: Donnerstag, 29. Oktober 2026, gegen 16 Uhr.
  • Delikt: Versuchter Raubüberfall.
  • Vorgehen: Ein maskierter Mann bedrohte eine Angestellte und verlangte Bargeld.
  • Flucht: Der Unbekannte entfernte sich mit einem E-Trottinett.
  • Fahndung: Kantonspolizei Zürich und Stadtpolizei Kloten.
  • Festnahme: Ein 22-jähriger Schweizer wurde am späten Donnerstagabend festgenommen.
  • Verletzte: Niemand wurde verletzt.
  • Weiteres Verfahren: Der Tatverdächtige wurde nach der polizeilichen Befragung der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Maskierter Mann bedroht Angestellte und fordert Bargeld

Der Unbekannte bedrohte eine Angestellte und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die Drohung nicht die gewünschte Wirkung zeigte, floh der Mann mit einem E-Trottinett. Die sofort ausgerückten Patrouillen der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei Kloten fahndeten nach dem unbekannten Täter. Verletzt wurde niemand.

22-jähriger Tatverdächtiger am späten Abend festgenommen

Die Fahndung nach dem Tatverdächtigen, verbunden mit den intensiven Ermittlungen, führten am späten Donnerstagabend zur Festnahme eines 22-jährigen Schweizers. Der mutmassliche Täter wurde nach der polizeilichen Befragung der Staatsanwaltschaft zugeführt.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich


Polizei.news informiert | Sicherheit bei Raubüberfällen

Raubüberfall im Restaurant oder Geschäft: So schützen sich Angestellte und Betriebe

Ein Raubüberfall kann für Mitarbeitende eines Restaurants, einer Bar, eines Ladens oder eines anderen Betriebs eine aussergewöhnliche Gefahrensituation darstellen. Besonders belastend ist es, wenn eine Person bedroht und zur Herausgabe von Bargeld gezwungen wird. Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt für solche Situationen ein ruhiges, kooperatives Verhalten. Die persönliche Sicherheit steht immer über dem Schutz von Bargeld oder anderen Sachwerten.

1. Während eines Überfalls: Ruhe bewahren und keine Gegenwehr leisten

Wenn eine Person mit Gewalt droht, ist die Situation für Betroffene oft schwer einzuschätzen. Auch ein zunächst ruhig wirkender Täter kann unvorhersehbar reagieren. Deshalb sind überlegte und möglichst konfliktarme Handlungen wichtig.

Keine Gegenwehr: Versuchen Sie nicht, eine bewaffnete oder bedrohlich auftretende Person zu überwältigen. Riskieren Sie keine Verletzungen, um Bargeld oder Gegenstände zu schützen.

Bewegungen ankündigen: Vermeiden Sie hektische Gesten. Wenn Sie eine Schublade öffnen oder sich bewegen müssen, erklären Sie nach Möglichkeit ruhig, was Sie tun.

Nicht provozieren: Verzichten Sie auf Drohungen, Diskussionen oder überraschende Handlungen. Verhalten Sie sich gegenüber der Täterschaft möglichst ruhig und kooperativ.

Versuchen Sie nicht, den Ausgang zu versperren oder eine flüchtende Person festzuhalten. Eine Konfrontation kann die Gefahr für Mitarbeitende, Gäste und unbeteiligte Dritte erhöhen.

2. Nach dem Überfall: Polizei alarmieren und Spuren erhalten

Sobald keine unmittelbare Gefahr mehr besteht, sollte die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigt werden. Besteht akute Lebensgefahr oder ist jemand verletzt, muss zusätzlich die notwendige medizinische Hilfe organisiert werden.

Wichtige Beobachtungen merken: Versuchen Sie, sich an Kleidung, Körpergrösse, auffällige Merkmale, Sprache, mitgeführte Gegenstände und die Fluchtrichtung zu erinnern. Auch Angaben zu einem benützten Fahrzeug können für die Fahndung hilfreich sein.

Spuren nicht verändern: Berühren Sie möglichst keine Gegenstände, welche die Täterschaft angefasst oder zurückgelassen haben könnte. Lassen Sie den betroffenen Bereich bis zum Eintreffen der Polizei nach Möglichkeit unverändert.

Videoaufnahmen sichern: Gibt es im Betrieb eine Überwachungsanlage, sollten relevante Aufzeichnungen vor einer automatischen Löschung geschützt werden. Informieren Sie die Polizei über vorhandenes Bildmaterial.

Veröffentlichen Sie mögliche Täterbilder nicht eigenmächtig in sozialen Netzwerken. Die Auswertung von Aufnahmen und die Fahndung sind Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

3. Bargeld, Türen und Abläufe: Wie Betriebe vorbeugen können

Eine gute Sicherheitsorganisation kann helfen, Gelegenheiten für Raubüberfälle zu reduzieren. Besonders wichtig sind klare Abläufe beim Öffnen und Schliessen des Betriebs sowie ein sicherer Umgang mit Bargeld.

Wenig Bargeld in der Kasse: Grössere Bargeldbeträge sollten nach Möglichkeit regelmässig aus dem Kassenbereich entfernt und sicher aufbewahrt werden. Kassenabrechnungen sollten in einem nicht einsehbaren, geschützten Bereich erfolgen.

Nebeneingänge sichern: Nicht benötigte Zugänge sollten konsequent geschlossen und gesichert bleiben. Gleichzeitig müssen vorgeschriebene Fluchtwege jederzeit benützbar sein.

Keine internen Informationen weitergeben: Angaben zu Bargeldbeständen, Abrechnungszeiten, Personalbesetzung oder Sicherheitsabläufen sollten nicht unnötig an Aussenstehende gelangen.

Bei der Wahl von Überwachungskameras, Alarmanlagen oder baulichen Sicherungen sollten Betriebe eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen und die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften beachten.

Gut zu wissen: Ein Raubüberfall muss nicht zu einer Verletzung führen, um strafrechtlich relevant zu sein. Bereits der Einsatz von Gewalt oder die Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zur Wegnahme fremder Sachen kann den Straftatbestand des Raubes erfüllen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, beurteilen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Psychische Folgen ernst nehmen: Auch ohne körperliche Verletzungen kann ein Überfall für Betroffene belastend sein. Gespräche mit Vertrauenspersonen, professionelle Unterstützung und gegebenenfalls die kantonale Opferhilfe können bei der Verarbeitung helfen.

Praktischer Tipp für Gastronomiebetriebe: Besprechen Sie im Team regelmässig, wie bei einem Überfall vorzugehen ist. Legen Sie fest, wer nach einem Ereignis die Polizei verständigt, Gäste betreut, Videoaufnahmen sichert und die betroffenen Mitarbeitenden unterstützt. Eine kurze, schriftliche Notfallanweisung sollte allen Angestellten bekannt sein.

Weitere Informationen: Hinweise zum Schutz vor Straftaten und zur Sicherheit am Arbeitsplatz finden Sie bei Polizeinews Prävention. Weitere Polizeimeldungen aus der Region veröffentlicht Polizei.news – Stadt Kloten.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen

Empfehlungen