Dabei hat sich der Knabe mittelschwere Verletzungen zugezogen.
Polizei.news | Kanton Solothurn | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
Ereignis: Kollision zwischen einem Schüler auf einem Kinder-Trottinett und einem Gelenkbus.
Ort: Mittelgäustrasse, Gunzgen.
Unfallstelle: Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle „Unterdorf“.
Datum: Dienstag, 3. November 2026.
Uhrzeit: Gegen 12 Uhr.
Verunfallter: Neunjähriger Schüler.
Fahrzeug: Gelenkbus der Busbetriebe Olten-Gösgen-Gäu.
Unfallhergang: Seitlicher Aufprall beim Versuch, die Strasse zu überqueren.
Folgen: Der Knabe wurde im Beinbereich vom Bus überrollt.
Verletzungen: Mittelschwer.
Medizinische Versorgung: Einweisung in ein Spital.
Ermittlungen: Kantonspolizei Solothurn untersucht Unfallhergang und Unfallursache.
Am Dienstag, 3. November 2026, gegen 12 Uhr, war ein 9-jähriger Schüler mit einem Kinder-Trottinett auf dem südlichen Trottoir der Mittelgäustrasse in Richtung Kappel unterwegs. Im Bereich der Bushaltestelle „Unterdorf“ beabsichtige er die Strasse auf dem dortigen Fussgängerstreifen zu überqueren.
Gemäss derzeitigen Erkenntnissen übersah er dabei einen Gelenkbus der Busbetriebe Olten-Gösgen-Gäu, welcher ebenfalls in Richtung Kappel unterwegs war.
Der Knabe prallte in der Folge seitlich gegen den Bus und wurde von diesem im Beinbereich überrollt. Dabei zog sich der Verunfallte Verletzungen zu, die eine Einweisung in ein Spital erforderlich machten.
Die Kantonspolizei Solothurn hat Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zur Unfallursache aufgenommen.
Polizei.news informiert | Kinder sicher im Strassenverkehr
Mit dem Trottinett unterwegs: Was Eltern und Kinder über den sicheren Schulweg wissen sollten
Trottinette sind bei Kindern beliebt. Sie ermöglichen eine schnelle Fortbewegung und machen Spass. Im öffentlichen Strassenverkehr stellen sie jedoch besondere Anforderungen an die Aufmerksamkeit, das Gleichgewicht und die Fähigkeit, Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt deshalb, den Schulweg nach Möglichkeit zu Fuss zurückzulegen und auf Trottinette als Verkehrsmittel für den Schulweg zu verzichten. Für Familien, deren Kinder dennoch mit einem Trottinett unterwegs sind, gelten wichtige Sicherheitsregeln.
1. Trottinette sind für den Schulweg nur beschränkt geeignet
Die BFU rät davon ab, Kinder mit Trottinetten zur Schule fahren zu lassen. Der Grund liegt unter anderem darin, dass Kinder mit solchen Geräten oft deutlich schneller unterwegs sind als zu Fuss. Gleichzeitig befinden sich ihre Fähigkeiten zur Wahrnehmung und Einschätzung von Verkehrsgefahren noch in der Entwicklung. Besonders das rechtzeitige Bremsen, das Einschätzen herannahender Fahrzeuge und das Beobachten mehrerer Verkehrsrichtungen können anspruchsvoll sein. Wer ein Trottinett verwendet, sollte dessen Handhabung zunächst in einem verkehrsfreien Bereich sicher beherrschen.
Die BFU empfiehlt, mit Kindern das sichere Überqueren von Strassen Schritt für Schritt zu üben. Dabei hilft der bekannte Merkspruch „Warte – Luege – Lose – Laufe“. Vor einem Fussgängerstreifen sollen Kinder immer anhalten, in beide Richtungen schauen und auf den Verkehr achten. Erst wenn eine sichere Überquerung möglich ist, dürfen sie die Fahrbahn betreten. Eltern sollten ihrem Kind erklären, dass auch auf einem Fussgängerstreifen nicht einfach losgefahren oder losgelaufen werden darf. Besonders wichtig ist, sich nicht allein darauf zu verlassen, dass ein herannahendes Fahrzeug rechtzeitig anhält.
3. Welche Verkehrsregeln gelten für Kinder-Trottinette?
Nicht motorisierte Trottinette zählen in der Schweiz zu den sogenannten fahrzeugähnlichen Geräten. Wer sie als Verkehrsmittel verwendet, muss grundsätzlich die Verkehrsregeln für Fussgängerinnen und Fussgänger beachten. Sie dürfen beispielsweise auf Trottoirs, Fusswegen und unter bestimmten Voraussetzungen auf verkehrsarmen Nebenstrassen verwendet werden. Auf Fussgängerstreifen gelten grundsätzlich die Fussgängervortrittsregeln, sofern die Fläche rechtmässig benutzt wird. Der Vortritt darf jedoch nicht erzwungen werden. Gerade bei Kindern ist es deshalb sinnvoll, vor der Querung vollständig anzuhalten und das Trottinett zur besseren Kontrolle über die Strasse zu schieben.
Busse und Lastwagen haben andere Fahreigenschaften als Personenwagen. Ihre Grösse, die eingeschränkte direkte Sicht in bestimmten Bereichen und die zum Anhalten benötigte Strecke müssen berücksichtigt werden. Insbesondere im Bereich von Bushaltestellen sollten Kinder genügend Abstand zur Fahrbahn halten und keine überraschenden Richtungswechsel machen. Eltern können mit ihren Kindern üben, an Haltestellen ruhig zu warten, nicht zwischen Fahrzeugen hervorzutreten und erst dann die Strasse zu überqueren, wenn der Verkehr sicher überblickt werden kann.
5. Helm und Schutzkleidung können Unfallfolgen mindern
Die BFU empfiehlt beim Trottinettfahren einen Helm sowie Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz. Ein gut sitzender Helm kann bei einem Sturz das Risiko bestimmter Kopfverletzungen reduzieren. Wichtig ist, dass der Helm der richtigen Grösse entspricht und korrekt eingestellt wird. Auch helle Kleidung und reflektierende Elemente sind sinnvoll. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist auf eine ausreichende Beleuchtung gemäss den geltenden Vorschriften zu achten. Schutzausrüstung ersetzt allerdings weder Aufmerksamkeit noch vorsichtiges Verhalten im Strassenverkehr.
6. Den Schulweg gemeinsam üben – und nicht den kürzesten wählen
Für einen sicheren Schulweg empfiehlt die BFU, eine möglichst gefahrenarme Route auszuwählen. Diese muss nicht unbedingt die kürzeste Verbindung zwischen Wohnort und Schule sein. Eltern sollten den Weg gemeinsam mit ihrem Kind abgehen und besonders anspruchsvolle Stellen wiederholt üben. Dazu gehören Fussgängerstreifen, Kreuzungen, Einmündungen und unübersichtliche Strassenabschnitte. Kinder sollten erst dann allein unterwegs sein, wenn sie die verschiedenen Verkehrssituationen ausreichend sicher bewältigen können. Das Alter allein ist dafür kein verlässlicher Massstab.
7. Auch Fahrzeuglenkende tragen Verantwortung
Wer sich einem Fussgängerstreifen nähert, muss besonders vorsichtig fahren. Nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz müssen Fahrzeuglenkende ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls anhalten, wenn Fussgängerinnen oder Fussgänger die Strasse überqueren möchten und ihre Absicht erkennbar ist. Bei Kindern ist besondere Aufmerksamkeit wichtig, weil ihr Verhalten weniger vorhersehbar sein kann. Fahrzeuglenkende sollten deshalb vor Fussgängerstreifen, Schulhäusern und Bushaltestellen vorausschauend fahren und bremsbereit bleiben.
Gut zu wissen: Eine BFU-Auswertung von Schulwegunfällen mit Trottinetten zeigt, dass sich zahlreiche Unfälle beim Überqueren von Strassen ereignen. Rund 65 Prozent der untersuchten Fälle waren Querungsunfälle. Bei etwa 70 Prozent dieser Querungsunfälle befand sich die Unfallstelle auf einem Fussgängerstreifen. Diese Zahlen machen deutlich, weshalb das sichere Anhalten und Überqueren besonders sorgfältig geübt werden sollte. Sie erlauben jedoch keine Aussage über die Ursache eines bestimmten Unfalls.
Praktischer Tipp für Eltern: Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg zu verschiedenen Tageszeiten ab. Lassen Sie es an jeder Querungsstelle selbst erklären, worauf es achten muss. Fragen Sie beispielsweise: „Wo hältst du an? Aus welcher Richtung können Fahrzeuge kommen? Kannst du die ganze Strasse überblicken?“ So erkennen Eltern, welche Situationen ihr Kind bereits versteht und wo weiteres Üben nötig ist.
Weitere Informationen: Weitere Beiträge zu sicheren Schulwegen, Verkehrserziehung und Prävention finden Sie auf Schulanfang.ch und bei Polizeinews Prävention.