Änderung für Autofahrer: Vortrittsregel am Wäseliweg in Buchs SG wird angepasst

(Buchs SG). Am Wäseliweg in Buchs wird die bisherige Vortrittsregelung angepasst.

Das Signal «Kein Vortritt» vor der Einmündung in den Wäseliweg Nr. 270 wird aufgehoben.

Betroffen ist der Wäseliweg Nr. 934 vor der Einmündung in den Wäseliweg Nr. 270.

Das Polizeikommando verfügt, dass das dort bestehende Signal «Kein Vortritt» aufgehoben wird. Damit entfällt die bisherige ausdrückliche Vortrittsbeschränkung an dieser Stelle.

Die Verkehrsanordnung stützt sich auf die geltenden Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes, der Signalisationsverordnung sowie der kantonalen Einführungsvorschriften.

Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden.

Zum Rekurs berechtigt ist, wer an einer Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.

 

Quelle: Stadt Buchs
Bildquelle: Stadt Buchs

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