Fahnder finden Kokain und Bargeld bei Albaner (23): Anzeige wegen Verdacht auf Drogenhandel

(Winterthur ZH). Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, kurz vor 13 Uhr, kontrollierte der Fahndungsdienst der Stadtpolizei Winterthur eine Person.

Bei der anschliessenden Personen- und Effektenkontrolle konnten rund 25 Gramm Kokain sowie Bargeld im Wert von CHF 400.- sichergestellt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Mittwoch, 14. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 13 Uhr
  • Ort: Stadt Winterthur
  • Kontrollierte Person: 23-jähriger Albaner
  • Drogenfund: Rund 25 Gramm Kokain
  • Bargeld: 400 Franken
  • Vorwürfe: Unter anderem Betäubungsmittelhandel und unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln
  • Ermittlungen: Stadtpolizei Winterthur und Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland

23-jähriger Albaner nach Kokainfund auf Polizeiwache gebracht

Der 23-jährige Albaner wurde zu weiteren Abklärungen auf die Polizeiwache gebracht.

Anzeige wegen Betäubungsmittelhandels

Er wird unter anderem wegen Betäubungsmittelhandel sowie unbefugtem Besitz von Betäubungsmitteln zur Anzeige gebracht.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Stadtpolizei Winterthur und die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland geführt.


Polizei.news informiert

Was bedeutet eine Anzeige wegen Betäubungsmittelhandels?

Wer in der Schweiz ohne Berechtigung Betäubungsmittel besitzt, verkauft oder weitergibt, kann gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Dabei wird rechtlich zwischen unbefugtem Besitz und Handlungen im Zusammenhang mit dem Handel unterschieden.

Für die Beurteilung von Drogendelikten können unter anderem die sichergestellte Menge und der tatsächliche Wirkstoffgehalt entscheidend sein. Allein aus dem Bruttogewicht lässt sich die strafrechtliche Schwere eines Kokainfundes nicht abschliessend bestimmen.

Im vorliegenden Fall sind rund 25 Gramm Kokain und 400 Franken Bargeld sichergestellt worden. Zur Herkunft des Geldes und zum Reinheitsgrad der Drogen macht die Polizei keine Angaben. Die Ermittlungen laufen; es gilt die Unschuldsvermutung.


 

Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Bildquelle: Stadtpolizei Winterthur

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