(Döttingen/Klingnau AG). Mutmasslich stark betrunken verursachte ein Automobilist in der Nacht in Döttingen und Klingnau mehrere Kollisionen.
Die Polizei konnte den 53-Jährigen stoppen, der sich in der Folge ausgesprochen renitent verhielt.
Das Wichtigste auf einen Blick
Vorfall: Mehrere Kollisionen in Döttingen und Klingnau
Zeitpunkt: Dienstag, 20. Oktober 2026, ab 0.15 Uhr
Lenker: 53-jähriger Schweizer aus der Umgebung
Fahrzeug: Roter Fiat Bravo
Schäden: Parkierte Fahrzeuge beschädigt
Besonderheit: Steinpoller ausgerissen und rund 60 Meter mitgeschleift
Verdacht: Alkoholeinfluss
Polizeieinsatz: Regionalpolizei Zurzibiet stoppte das Fahrzeug
Verhalten: Lenker verweigerte die Mitarbeit und musste gebändigt werden
Konsequenzen: Verzeigung an die Staatsanwaltschaft und Führerausweis abgenommen
Ein Augenzeuge beobachtete am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 0.15 Uhr, wie ein roter Wagen an der Hauptstrasse in Döttingen gegen ein parkiertes Auto prallte. Als sich der unbekannte Lenker danach aus dem Staub machte, wählte der Beobachter den Polizeinotruf. Eine Patrouille der Regionalpolizei Zurzibiet sichtete den gesuchten Wagen nach wenigen Minuten im benachbarten Klingnau.
Der Fiat Bravo war zerbeult und zerkratzt und wies einen platten Reifen auf. In der Nähe lag ein Steinpoller, der durch eine Kollision ausgerissen und rund 60 Meter mitgeschleift worden war. Auch der VW Sharan, mit dem der Fiat zusammengestossen war, wies erhebliche Beschädigungen auf.
Am Steuer des Fiat sass ein 53-jähriger Schweizer aus der Umgebung. Er war unverletzt, schien jedoch unter Alkoholeinfluss zu stehen und verhielt sich von Beginn weg widerspenstig. Später im Spital war er derart neben sich, dass ihn mehrere Polizisten bändigen mussten. Er verweigerte auch jegliche Mitarbeit. Die Kantonspolizei Aargau verzeigte ihn an die Staatsanwaltschaft und nahm ihm den Führerausweis ab.
Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer: Warum schon kleine Mengen das Unfallrisiko erhöhen
Alkohol beeinträchtigt die Aufmerksamkeit, das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Gleichzeitig können die Risikobereitschaft steigen und die Fähigkeit zur realistischen Einschätzung von Verkehrssituationen abnehmen.
Besonders gefährlich ist diese Kombination bei Dunkelheit und auf Strassen mit parkierenden Fahrzeugen, engen Fahrbahnen oder schlecht erkennbaren Hindernissen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt deshalb, beim Autofahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.
Alkoholgrenzen in der Schweiz: Die wichtigsten Werte
Für Motorfahrzeuglenkende gelten in der Schweiz grundsätzlich folgende Alkoholgrenzen:
Atemalkohol
Blutalkohol
Einordnung
Ab 0,25 mg/l
Ab 0,5 Promille
Fahren in angetrunkenem Zustand
Ab 0,40 mg/l
Ab 0,8 Promille
Qualifizierte Alkoholkonzentration
Ab 0,05 mg/l
Ab 0,1 Promille
Alkoholverbot für bestimmte Gruppen, etwa Neulenkende
Neben strafrechtlichen Folgen drohen administrative Massnahmen wie ein Führerausweisentzug. Nach einem alkoholbedingten Unfall können zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen.
Sechs Tipps: So vermeiden Sie Alkoholunfälle
1. Wer fährt, trinkt keinen Alkohol
Die sicherste Entscheidung ist der vollständige Verzicht auf Alkohol, wenn Sie später noch ein Fahrzeug lenken möchten.
2. Heimfahrt vor dem ersten Getränk planen
Organisieren Sie rechtzeitig eine Fahrgelegenheit, nutzen Sie den öffentlichen Verkehr oder bestellen Sie ein Taxi.
3. Fahrzeug über Nacht stehen lassen
Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Auto nicht mehr bewegen. Auch eine vermeintlich kurze Heimfahrt ist keine sichere Ausnahme.
4. Freunde beim sicheren Heimweg unterstützen
Wenn eine Person erkennbar alkoholisiert ist, helfen Sie ihr, eine Alternative zum Selberfahren zu finden.
5. Restalkohol am nächsten Morgen beachten
Alkohol wird nur langsam abgebaut. Schlaf, Kaffee oder eine kalte Dusche beschleunigen den Abbau nicht. Auch am nächsten Morgen kann die Fahrfähigkeit noch beeinträchtigt sein.
6. Alkohol nicht mit Medikamenten kombinieren
Bestimmte Medikamente können die Wirkung von Alkohol verstärken und die Fahrfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen. Beachten Sie die Packungsbeilage und holen Sie bei Unsicherheit fachlichen Rat ein.
Gut zu wissen: Auch ohne Verletzte kann Alkohol am Steuer teuer werden
Alkoholisierte Fahrzeuglenkende müssen nicht erst einen Menschen verletzen, damit rechtliche Folgen drohen. Bereits das Lenken eines Motorfahrzeugs mit einer unzulässigen Alkoholkonzentration kann strafbar sein.
Nach einer Kollision können zusätzlich Kosten für beschädigte Fahrzeuge, öffentliche Einrichtungen, Bergungsarbeiten und weitere Schäden entstehen.
Bei grobfahrlässig verursachten Schäden kann ein Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen kürzen oder Rückgriff nehmen. Die genauen Folgen hängen vom jeweiligen Fall und vom Versicherungsschutz ab.
Merksatz: Wer Alkohol getrunken hat, lässt das Auto stehen. Eine frühzeitig organisierte Heimfahrt schützt Leben, Gesundheit und den eigenen Führerausweis.