Neuer Strassentunnel soll Zentrum entlasten – Kommission will Planung vorantreiben
(Baden AG). Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Richtplananpassung für ein Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung mehrheitlich zu.
Zusätzlich zur Festsetzung des Velonetzes und zur Aufnahme von öV-Hauptkorridoren will sie auch die Planung des Strassentunnelprojekts „Zentrumsentlastung ZEL lang +“ vorantreiben.
Mit dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) für den Raum Baden und Umgebung soll ein umfassendes Mobilitätssystem umgesetzt werden. Es wurde mit neun Gemeinden und zwei Regionalplanungsverbänden erarbeitet und von einem breit angelegten Partizipationsprozess begleitet. Alle beteiligten Gemeinden befürworten das GVK, das rund 200 Einzelmassnahmen in fünf verschiedenen Handlungsfeldern beinhaltet. Mit den vom Regierungsrat beantragten Anpassungen des kantonalen Richtplans sollen die raumplanerischen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Rückweisung abgelehnt
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) trat einstimmig auf das Geschäft ein. Ein Teil der Kommissionsmitglieder kritisierte, dass das GVK grundsätzlich zu stark auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr sowie den Stadt- und Freiraum fokussiere und dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zu wenig Beachtung geschenkt werde. Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, das GVK stärker auf den MIV auszurichten, wurde mit 9 zu 6 Stimmen abgelehnt. In der Kommission UBV überwog der Eindruck, dass das Gesamtkonzept alle Verkehrsträger sinnvoll und zukunftsträchtig im Sinne eines modernen Mobilitätskonzepts für den Raum Baden berücksichtige.
„Zentrumsentlastung ZEL lang +“ festgesetzt
In der weiteren Beratung des GVK Raum Baden und Umgebung erwies sich eine MIV-Massnahme als Knackpunkt: Ein Grossteil der Kommission UBV war der Meinung, dass nur mit der „Zentrumsentlastung ZEL lang +“ ab 2040 eine gute Umfahrungslösung gefunden werden könne, die auch die gewünschte Entlastungswirkung erziele. Ein entsprechender Antrag auf Festsetzung der „ZEL lang +“ und deren unmittelbaren Planungsaufnahme (Auswirkungen auf Thermalquellen) wurde gegenüber dem Antrag des Regierungsrats mit 11 zu 4 Stimmen angenommen. Demgegenüber unterlag eine Kommissionsminderheit mit dem Antrag, die „ZEL lang“ sei als Zwischenergebnis zu belassen.
Das Geschäft svg26.231 wird voraussichtlich im Dezember 2026 im Grossen Rat behandelt.
Quelle: Kanton Aargau
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