Lenkzeiten, Fahrtenschreiber und OUT-Modus: Diese Regeln müssen Berufschauffeure kennen
Wer beruflich mit schweren Nutzfahrzeugen oder bestimmten Fahrzeugen zur Personenbeförderung unterwegs ist, muss je nach Fahrzeug und Einsatz die Vorschriften der Chauffeurverordnung ARV 1 einhalten. Sie regelt unter anderem die zulässigen Lenkzeiten, Arbeitspausen und Ruhezeiten. Der digitale Fahrtenschreiber dokumentiert die entsprechenden Tätigkeiten und ermöglicht deren Kontrolle. Eine korrekte Bedienung ist deshalb ebenso wichtig wie eine realistische Tourenplanung.
1. Wie lange dürfen Berufschauffeure fahren?
Für Fahrten, die der Schweizer Chauffeurverordnung ARV 1 unterstehen, gelten nach Artikel 5 grundsätzlich folgende Höchstwerte:
- Tägliche Lenkzeit: Höchstens 9 Stunden.
- Ausnahme: Zweimal pro Woche darf die tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden verlängert werden.
- Wöchentliche Lenkzeit: Höchstens 56 Stunden.
- Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen: Höchstens 90 Stunden.
Warum die Zweiwochenregel wichtig ist: Selbst wenn ein Chauffeur in jeder einzelnen Woche die Höchstgrenze von 56 Stunden einhält, darf die Summe während zweier aufeinanderfolgender Wochen 90 Stunden nicht überschreiten.
Die Lenkzeit ist nicht mit der gesamten Arbeitszeit gleichzusetzen. Be- und Entladen, administrative Arbeiten und weitere berufliche Tätigkeiten können ebenfalls Arbeitszeit darstellen, auch wenn das Fahrzeug währenddessen nicht fährt.
2. Der OUT-Modus: Wann darf er verwendet werden?
Digitale Fahrtenschreiber verfügen über verschiedene Betriebsarten. Der sogenannte OUT-Modus steht für „Out of Scope“ und kennzeichnet Fahrten, die ausserhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Lenk- und Ruhezeitvorschriften stattfinden.
Wichtig: Der OUT-Modus ist keine Möglichkeit, reguläre gewerbliche Fahrten von der Aufzeichnung auszunehmen. Entscheidend ist, ob eine konkrete Fahrt tatsächlich nicht unter die entsprechenden Vorschriften fällt.
Fehlerquellen: Wird der Modus versehentlich nicht zurückgestellt oder für eine Fahrt verwendet, die der ARV 1 untersteht, können fehlerhafte Aufzeichnungen entstehen. Auch die unzutreffende Zuordnung von Tätigkeiten oder das Versäumen vorgeschriebener Eingaben kann bei einer Kontrolle relevant werden.
Ob eine bestimmte Fahrt ausgenommen ist, hängt insbesondere von Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht, Beförderungszweck und den jeweils geltenden Ausnahmebestimmungen ab. Bei Unsicherheit sollte die konkrete Fahrt vorab anhand der Vorschriften beurteilt werden.
3. Fahrtenschreiber richtig bedienen und Fehler vermeiden
Ein digitaler Fahrtenschreiber dient dazu, die vorgeschriebenen Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten nachvollziehbar zu erfassen. Gemäss Artikel 14 ARV 1 müssen Chauffeure das Kontrollgerät während der beruflichen Tätigkeit ordnungsgemäss bedienen, soweit die Vorschriften dies verlangen.
Vor Fahrtbeginn: Prüfen Sie die Fahrerkarte, die Betriebsart des Geräts und allfällige notwendige manuelle Nachträge. Beachten Sie insbesondere, ob eine zuvor aktivierte Sonderfunktion noch eingeschaltet ist.
Während der Arbeit: Erfassen Sie Tätigkeiten entsprechend ihrer tatsächlichen Art. Lenkzeit, andere Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeit dürfen nicht beliebig miteinander vertauscht werden.
Bei Fehlermeldungen: Klären Sie technische Störungen frühzeitig ab. Bei einem Defekt des Fahrtenschreibers gelten besondere Anforderungen an die Dokumentation und an die Reparatur des Geräts.
Auch Transportunternehmen tragen Verantwortung. Sie sollten ihre Mitarbeitenden in der korrekten Gerätebedienung schulen, Touren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben planen und vorhandene Aufzeichnungen regelmässig kontrollieren.
Gut zu wissen: Ein Bussendepositum ist eine hinterlegte Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit einem Verfahren. Es darf nicht automatisch mit einer bereits rechtskräftig ausgesprochenen Busse gleichgesetzt werden. Die endgültigen rechtlichen Folgen hängen vom weiteren Verfahren ab.
Warum diese Vorschriften wichtig sind: Langes Fahren ohne ausreichende Erholung kann Müdigkeit und Konzentrationsprobleme begünstigen. Die Regeln zu Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten dienen deshalb sowohl dem Schutz der Chauffeure als auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Praktischer Tipp: Nutzen Sie vor jeder längeren Transportfahrt eine kurze Kontrollroutine: Fahrerkarte eingesetzt? Richtige Betriebsart gewählt? Manuelle Nachträge vollständig? Verbleibende Tages- und Wochenlenkzeit geprüft? Ruhezeiten und Pausen eingeplant? Eine solche Routine kann Bedienungsfehler frühzeitig sichtbar machen.
Weitere Informationen: Aktuelle Beiträge zum Schwerverkehr und zur Verkehrssicherheit finden Sie bei Verkehrsmeldungen Schweiz sowie bei Polizeinews Prävention.