(Nesslau SG). Am Mittwochabend (04.11.2026) haben zwei Schweizer im Alter von 19 und 16 Jahren zwei Bewohner und eine Mitarbeiterin eines Altersheim verletzt.
Der 19-Jährige konnte zurückgehalten werden, der 16-Jährige flüchtete. Kurz danach versuchte der 16-Jährige eine Frau auszurauben. Da die Frau sich wehrte, schlug der 16-jährige die Frau sowie den zur Hilfe eilenden Ehemann und flüchtete erneut. Der 19 und der 16 Jährige wurden festgenommen.
Polizei.news | Kanton St.Gallen | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ereignis: Gewalttätige Angriffe in einem Altersheim und anschliessender Raubversuch.
- Ort: Nesslau, Kanton St.Gallen.
- Datum: Mittwoch, 4. November 2026.
- Erste Meldung: Kurz nach 18.50 Uhr.
- Tatverdächtige: Zwei Schweizer im Alter von 19 und 16 Jahren.
- Auslöser beim Altersheim: Ein Bewohner sprach die Männer wegen herumgeworfener Flaschen und Dosen an.
- Schwer verletzt: Eine 86-jährige Bewohnerin.
- Erheblich verletzt: Ein 76-jähriger Bewohner.
- Leicht verletzt: Eine 67-jährige Mitarbeiterin.
- Rettungsdienst: Alle drei Verletzten aus dem Altersheim wurden ins Spital gebracht.
- Weiteres Delikt: Versuchter Raub an der Wiesenstrasse.
- Weitere Verletzte: Eine Frau und ihr Ehemann wurden beim Raubversuch leicht verletzt.
- Festnahmen: Der 19-Jährige wurde zurückgehalten, der 16-Jährige später am Bahnhof festgenommen.
- Polizeieinsatz: Dem aggressiven 16-Jährigen wurde ein Destabilisierungsgerät angedroht.
- Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen unter Leitung von Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft.
Kurz nach 18:50 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung, dass zwei junge Männer Bewohner eines Altersheims geschlagen hätten. Nach derzeitigen Erkenntnissen hielten sich die beiden Männer vor dem Altersheim auf und warfen Flaschen und Dosen herum. Ein 76-jähriger Bewohner sprach die beiden Männer auf ihr Verhalten an.
Daraufhin schlug und trat einer der Männer auf den 76-Jährigen ein, worauf dieser zu Boden stürzte. Eine 86-jährige Bewohnerin und eine 67-jährige Mitarbeiterin wollten helfen und wurden ebenfalls verletzt. Die 86-Jährige wurde schwer, der 76-Jährige erheblich und die 67-Jährige leicht verletzt. Alle drei wurden vom Rettungsdienst ins Spital gebracht. Der 19-jährige Mann konnte durch weitere Personen bis zum Eintreffen der Polizei zurückgehalten und anschliessend festgenommen werden. Der 16-Jährige flüchtete zu Fuss.
Nur wenige Minuten später verlangte der 16-Jährige von einer Frau an der Wiesenstrasse Bargeld. Als die Frau dies verneinte, versuchte er, ihr das Mobiltelefon zu entreissen. Als der Ehemann der Frau zu Hilfe kam, verletzte der Jugendliche das Ehepaar und flüchtete zu Fuss. Das Ehepaar wurde leicht verletzt, benötigte vor Ort jedoch keine medizinische Hilfe. Eine Polizeipatrouille konnte den 16-Jährigen am Bahnhof antreffen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurde er unter Androhung des Destabilisierungsgeräts festgenommen.
Die Kantonspolizei St.Gallen ermittelt unter der Leitung der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen. Im Einsatz standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen sowie der Rettungsdienst und das Institut für Rechtsmedizin des Kantons St.Gallen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen
Polizei.news informiert | Zivilcourage und Gewaltprävention
Gewalt beobachten: Richtig helfen, ohne sich zu gefährden
Wer einen körperlichen Angriff beobachtet, steht häufig vor einer schwierigen Entscheidung: Soll man eingreifen, Hilfe holen oder versuchen, die Beteiligten zu beruhigen? Gerade bei aggressivem Verhalten kann ein unüberlegtes Eingreifen die Situation zusätzlich verschärfen. Zivilcourage bedeutet deshalb nicht, sich selbst in Gefahr zu bringen. Entscheidend ist, die Bedrohung ernst zu nehmen, möglichst rasch Unterstützung zu organisieren und betroffenen Menschen zu helfen, sobald dies sicher möglich ist.
1. Bei körperlicher Gewalt sofort die Polizei alarmieren
Wer beobachtet, dass eine Person geschlagen, getreten oder auf andere Weise körperlich angegriffen wird, sollte unverzüglich die Polizei verständigen. In der Schweiz ist sie über die Notrufnummer 117 erreichbar. Auch die allgemeine Notrufnummer 112 kann gewählt werden. Nennen Sie möglichst genau den Ort, die Anzahl der beteiligten Personen und die Art des Angriffs. Informieren Sie die Einsatzzentrale auch darüber, ob jemand am Boden liegt oder verletzt wurde. Bleiben Sie für Rückfragen erreichbar und befolgen Sie die Anweisungen der Polizei.
2. Nicht unüberlegt körperlich eingreifen
Eine gewalttätige Person kann unberechenbar reagieren. Besonders gefährlich ist es, wenn mehrere aggressive Menschen beteiligt sind oder wenn bereits Schläge und Tritte ausgeteilt werden. Versuchen Sie deshalb nicht, eine angreifende Person ohne sorgfältige Einschätzung der Gefahr körperlich festzuhalten. Halten Sie nach Möglichkeit Abstand und bringen Sie sich selbst in Sicherheit. Auch das Verfolgen flüchtender Tatverdächtiger kann erhebliche Risiken bergen. Körperliche Auseinandersetzungen sollten nicht durch unüberlegte Gegenwehr verschärft werden.
3. Andere Personen gezielt um Hilfe bitten
Wenn mehrere Menschen einen Angriff beobachten, ist nicht immer klar, wer die Polizei verständigt oder Unterstützung organisiert. Deshalb kann es helfen, einzelne Personen direkt anzusprechen. Statt allgemein nach Hilfe zu rufen, können Sie beispielsweise sagen: „Sie mit der blauen Jacke, rufen Sie bitte die Polizei!“ Eine andere Person kann gebeten werden, den Rettungsdienst zu alarmieren oder einen sicheren Zugang für die Einsatzkräfte freizuhalten. Wichtig ist, dass sich niemand dadurch selbst in Gefahr bringt.
4. Verletzte unterstützen, sobald es sicher ist
Wenn die unmittelbare Gefahr vorüber ist, sollten verletzte Personen nicht allein gelassen werden. Prüfen Sie, ob die Betroffenen ansprechbar sind, und alarmieren Sie bei Verletzungen den Rettungsdienst über die Nummer 144. Befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale. Bei starken Blutungen kann eine direkte Kompression der Wunde notwendig sein. Bewusstlose Personen benötigen eine rasche Einschätzung ihrer Atmung und entsprechende Erste Hilfe. Menschen mit Verdacht auf schwere Verletzungen sollten nicht unnötig bewegt werden, ausser wenn eine unmittelbare Gefahr besteht. Auch beruhigendes Ansprechen und das Abschirmen vor neugierigen Blicken können helfen.
5. Bei einem Raubversuch die eigene Sicherheit schützen
Wird eine Person bedroht und zur Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen aufgefordert, hat die körperliche Unversehrtheit Vorrang. Widerstand gegen eine gewaltbereite Person kann das Risiko schwerer Verletzungen erhöhen. Versuchen Sie deshalb, die Situation nicht zusätzlich zu eskalieren. Wenn sich eine sichere Gelegenheit bietet, entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich und suchen Sie Schutz an einem belebten Ort. Alarmieren Sie die Polizei möglichst rasch. Bargeld oder ein Mobiltelefon lassen sich ersetzen; Gesundheit und Leben nicht.
6. Beobachtungen können für die Ermittlungen entscheidend sein
Zeuginnen und Zeugen können die Polizeiarbeit erheblich unterstützen. Besonders wertvoll sind genaue Angaben zum Zeitpunkt, zum Ablauf eines Vorfalls und zur Fluchtrichtung. Auch Beschreibungen der beteiligten Personen, ihrer Kleidung oder mitgeführter Gegenstände können hilfreich sein. Beobachten Sie die Situation jedoch nur aus sicherer Entfernung. Veröffentlichen Sie keine Bilder mutmasslicher Tatverdächtiger oder verletzter Personen auf sozialen Netzwerken. Stellen Sie vorhandene Informationen und Aufnahmen direkt der Polizei zur Verfügung, wenn sie für die Ermittlungen relevant sein könnten.
7. Auch nach dem Vorfall Unterstützung anbieten
Körperliche Angriffe können für Betroffene neben Verletzungen auch erhebliche psychische Belastungen auslösen. Angst, Schlafprobleme oder ein anhaltendes Gefühl der Unsicherheit sind mögliche Folgen. Neben medizinischer Behandlung können Opferberatungsstellen Unterstützung bieten. In der Schweiz stehen entsprechende Angebote grundsätzlich unabhängig davon zur Verfügung, ob bereits eine Strafanzeige eingereicht wurde. Angehörige und andere Vertrauenspersonen können helfen, indem sie zuhören, praktische Unterstützung anbieten und die Wünsche der betroffenen Person respektieren.
Gut zu wissen: Zivilcourage muss nicht bedeuten, eine aggressive Person körperlich aufzuhalten. Auch das schnelle Alarmieren der Polizei, das Organisieren weiterer Hilfe, eine präzise Zeugenaussage oder die Betreuung verletzter Menschen können entscheidend sein. Wer in einer Gefahrensituation Abstand hält und professionelle Hilfe organisiert, handelt verantwortungsbewusst.
Praktischer Tipp: Merken Sie sich für Gewaltsituationen eine einfache Reihenfolge: Eigene Sicherheit prüfen, Polizei über 117 alarmieren, andere gezielt um Unterstützung bitten und Verletzten helfen, sobald dies gefahrlos möglich ist. Bei einem medizinischen Notfall erreichen Sie den Rettungsdienst über 144. Prägen Sie sich möglichst genaue Beobachtungen ein, ohne sich in die Auseinandersetzung zu begeben.
Weitere Informationen: Hinweise zu Zivilcourage, Gewaltprävention und zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen finden Sie bei Polizeinews Prävention.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion