Solothurn SO: Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem 1. August bestehen
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Weiterlesen