Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen werden verstärkt
Europäische und nationale Fahndungsdatenbanken werden künftig bei Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen systematisch abgefragt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 dieser Änderung der entsprechenden EU-Verordnung zugestimmt. Der geänderte Erlass tritt auf den 7. April 2017 in Kraft. Am 15. März 2017 hat die EU eine systematische Abfrage der einschlägigen Datenbanken an den Schengen-Aussengrenzen beschlossen. Sie reagiert damit auf die erhöhte terroristische Gefährdungslage in Europa und will den Schutz gegen mögliche Gefährdungen der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung erhöhen.
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