Schutz der Schengenaussengrenzen – Verordnungen angepasst
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Verordnungen über die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten zum Schutz der Schengenaussengrenzen und über den Vollzug von Weg- und Ausweisungen angepasst. Die Anpassungen treten am 15. September 2018 in Kraft. Die EU-Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache wurde am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz als Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens unterbreitet. Das Schweizerische Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inklusive der notwendigen Anpassungen im Ausländer- (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen.
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